Willkommen bei der Bürgerstiftung Krefeld
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"Wir geh'n stiften"

Wir werben für Zukunftsprojekte in Krefeld:

Für Bildung und Kultur, für Kinder und Jugendliche, für Natur und Umwelt sowie Denkmalschutz. Helfen Sie uns, Projekte nachhaltig zu entwickeln.

Mit Ihrer Spende. Mit Ihrem Engagement. Mit Ihrem Nachlass.

Dr.Wolfgang Boventer, Pharmazeut

 

Von Bürgern für Bürger

Wir für Krefeld

Was sind Bürgerstiftungen?

Bürgerstiftungen sind unabhängige, gemeinnützige Stiftungen, die von, mit und für Menschen ins Leben gerufen werden, um in ihrer Region Projekte fördern oder selbst durchführen zu können.

Was macht die Bürgerstiftung Krefeld?

Die Bürgerstiftung Krefeld widmet sich neben kulturellen und ökologischen Anliegen besonders der Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, sowie generationsübergreifenden Projekten. Die Bürgerstiftung Krefeld arbeitet ehrenamtlich und ist politisch und konfessionell unabhängig.

Wie können Sie mitmachen?

Wir freuen uns über Ihre Vorschläge und Ideen, Ihre Zeit und Ihr Engagement genauso wie über finanzielle Unterstützung in Form von Spenden oder Zustiftungen.

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Wie arbeitet die Bürgerstiftung Krefeld?

Bürgerstiftungen orientieren sich an den regionalen und lokalen Gegebenheiten ihrer Wirkungsstätte. Die Arbeit von Bürgerstiftungen ist auf Nachhaltigkeit und Förderung ausgelegt. Sie fördert Aktionen und Projekte, die nicht in den Pflichtbereich staatlicher oder kommunaler Leistungen fallen. Darüber hinaus führt die Bürgerstiftung Krefeld eigene Projekte durch und übernimmt so Verantwortung für aktuelle Anliegen in unserer Stadt. 

Download: Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung

Stiftungsorgane

Stifter

Eine oder mehrere Personen, die der Stiftung ein Gründungsvermögen von mindestens 150.000 € zur Verfügung stellen. Die Stifter legen den Zweck der Stiftung und deren Satzung fest. Eine rechtsfähige Stiftung unterliegt den § § 80 ff. BGB und der Kontrolle der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Stifterforum

Das Stifterforum besteht aus juristischen Personen, die mindestens 5000 € zum Stiftungsvermögen beigesteuert haben und aus privaten Personen, die dem Stiftungskapital mindestens 1000 € zugeführt haben. Sie wählen den Stiftungsrat.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist für die allgemeine Verwaltung und Organisation der Stiftungsangelegenheiten sowie für das Marketing und die Pressearbeit zuständig. Wenn erforderlich, entlastet sie den Vorstand.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen. Der erste Vorstand wurde durch die Stifter bestimmt, jeder weitere Vorstand vom Stiftungsrat gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorstandsvorsitzenden und seinen Vertreter. Werden Mitglieder des Stiftungsrates in den Vorstand berufen, scheiden sie aus dem Stiftungsrat aus.Der Vorstand führt die Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsrat über den Geschäftsgang und die Aktivitäten der Stiftung. Er legt einen Tätigkeitsbericht vor. Arbeitsgruppen, Beiräte und Ausschüsse können den Vorstand in seiner Arbeit unterstützen.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und maximal dreizehn Personen. Er bestellt, kontrolliert und entlastet den Vorstand.

Freundeskreis

Stifter

Stiftungsrat

Markus Prehn (Vorsitzender)

Dirk Wellen (stellv. Vorsitzender)

Friedrich Graf von Kanitz

Gregor Kathstede

Volker Schramm

Dr. Wolfgang Boventer

Oberbürgermeister Frank Meyer

Gerd Frey

Prof. Dr. Carl-Dieter Wuppermann

Stefan Rinsch

Folkert Schultz

Peter Welling

Herzlichen Dank für Ihre Unterstütung